
1 Zweck, Geltungsbereich und Definition
1.1 Zweck
Diese Handlungsanweisung beschreibt die verpflichtenden Maßnahmen und Kommunikationsabläufe für die Verantwortlichkeiten im Falle einer Krise, einer Katastrophe oder einem außergewöhnlichen Ereignis mit oder ohne Personengefährdung. Zweck der Richtlinie ist die überlegte, rasche Intervention bei Situationen, die ein außergewöhnliches Ereignis oder eine Krise auslösen. Alles was eindeutig dem Kindeswohl entgegensteht, gilt als außergewöhnliches Ereignis.
1.2 Geltungsbereich
Dieses Dokument ist für alle Mitarbeiter der österreichischen Piaristenprovinz gültig und verbindlich.
Diese Richtlinie (Maßnahmenplan und Krisenkommunikationsplan) wird auf der Homepage der österreichischen Piaristenprovinz publiziert.
1.3 Mitgeltende Dokumente
Dieses Dokument ist für alle Mitarbeiter der österreichischen Piaristenprovinz gültig und verbindlich. Diese Richtlinie (Maßnahmenplan und Krisenkommunikationsplan) wird auf der Homepage der österreichischen Piaristenprovinz publiziert.
1.4 Definition
Mögliche Beispiele für außergewöhnliche Ereignisse oder Krisenfälle:
Externe Krisen: Erdbeben, Brand, Überfall, …
Interne Krisen von Kindern ausgehend:
- Außergewöhnliche Verhaltensveränderung des Kindes, die sich im Gespräch mit den Eltern/Erziehungsberechtigten nicht klären lässt (etwa auffallende Ängstlichkeit, regressives Verhalten, Weglaufen des Kindes usw.)
- Außergewöhnliche, nicht altersentsprechende verbale oder körperliche Übergriffe und Belästigungen zwischen den Kindern oder gegenüber Erwachsenen
- …
Interne Krisen von Erwachsenen ausgehend:
- Pädagogisch fahrlässiges, gewalttätigesVerhalten
- Vermutung von (physischer, psychischer und/oder sexualisierter) Gewalt
- Vermutung von (physischen, psychischen und/oder sexualisierten) Übergriffen
- Vermutung von (physischen, psychischen und/oder sexualisierten) Grenzverletzungen
- Vermutung von Vernachlässigung bzw. Kindeswohlgefährdung bzw. offensichtliche Krisen in der Familie
- ....
2 Präventive Maßnahmen
2.1 Arten der Prävention
1. Brandschutzübung (jährlich)
2. Personalauswahl und -aufnahme
- Fachausbildung
- Einholen des erweiterten Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendwohlfahrt
- Verpflichtendes Gespräch (Hearing)
- Information über das Leitbild und die relevanten Richtlinien der Einrichtung.
- Vor Dienstantritt Absolvierung eines Schnuppertages bzw. einer Probestunde sowie
- Probezeit nach Dienstantritt
3. Pädagogische Arbeit
- Regelmäßige Weiterbildung in der pädagogischen Arbeit ist verpflichtend für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Präventionsarbeit gemeinsam mit einer externen Fachberatungsstelle oder einer Fachperson mindestens alle drei Jahre
- Regelmäßige Reflexion der pädagogischen Arbeit:
o Im Kindergarten: Tägliches „pädagogisches Blitzlicht“ zwischen der Leitung und den gruppenführenden Pädagoginnen: Besprechung des Tagesgeschehens und gegebenenfalls von außerordentlichen Ereignissen.
o In Schule, Hort und Kindergruppen findet einmal pro Monat mit allen Mitarbeiterinnen im jeweiligen Bereich eine Teamsitzung (bzw. eine Konferenz) statt. Jährliche Mitarbeitergespräche für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Qualitätssicherung, sowie im Krisenfall täglicher Austausch mit den Bereichsleiterinnen.
o Im Bedarfsfall: Hinzuziehen von weiteren (sonder- und heil-) pädagogischen, supervisorischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder psychiatrischen Fachkräften zur Unterstützung und Abklärung
4. Meldepflicht
- Jede/r Mitarbeiter/in ist verpflichtet Verdachtsfälle - auch anonym - jederzeit an die Geschäftsführung, an das Rektorat oder an andere öffentliche Stellen, wie etwa die MA11, an den Stadtschulrat, an die diözesane Ombudsstelle zu melden. Ein entsprechender Passus befindet sich auch in jedem Dienstvertrag.
- Körperliche Grenzverletzungen werden zum Schutz des Kindes und zum Schutz der Pädagogen wachsam beobachtet, im Anlassfall schriftlich dokumentiert und umgehend den Eltern mündlich mitgeteilt.
3 Vorgangsweise bei extern auftretenden Krisen und anderen außergewöhnlichen Ereignissen mit oder ohne Personengefährdung
a. Im Notfall Polizei, Rettung und/oder Feuerwehr verständigen.
b. Unmittelbare Meldepflicht der anwesenden Pädagoginnen und/oder Assistentinnen bezüglich aller außergewöhnlichen Vorfälle an die Bereichsleitung oder an die übergeordnete hierarchische Stelle, sowie an die Eltern der betroffenen Kinder
c. Anschließende, zeitnahe Verständigung der Vertreter des Ordens der österreichischen Piaristenprovinz (Rektor P. Jean de Dieu und GF Mag. Pawel)
d. Einberufen des Krisenteams und ggf. Krisenintervention.
e. Meldung an das KKTH, die MA11 bzw. an den Stadtschulrat durch das Krisenteam
f. Allgemeine Information an alle Eltern unter Wahrung der Rechte Betroffener durch die Bereichsleiter
g. Aktive Information für die Öffentlichkeit und Medien (Pressekonferenz, Presseaussendung,...)
h. Information über therapeutische Angebote für die betroffenen Kinder und deren Eltern
i. Bei Bedarf und Wunsch der involvierten Kolleginnen: Krisenintervention oder/und Supervision.
4 Vorgangsweise bei intern auftretenden Krisen sowie Vermutung von (physischer, psychischer und/oder sexualisierter) Gewalt
Ist ein Auslöser so gravierend, dass die anwesenden, verantwortlichen Pädagoginnen es als außergewöhnliches Ereignis wahrnehmen, sind die folgenden Punkte entsprechend dem Bedarf und nach Einschätzung des Krisenteams abzuarbeiten.
a. Unmittelbare Meldepflicht der anwesenden Pädagoginnen und/oder Assistentinnen bezüglich aller außergewöhnlichen Vorfälle an die Bereichsleitung oder an die übergeordnete hierarchische Stelle.
b. Bei Meldung von außerordentlichen Vorfällen besteht Dokumentationspflicht (Schriftlichkeit) von Seiten der Bereichsleitung, der gruppenführenden Pädagogin und der gegebenenfalls involvierten Assistentin. (S. Anhang 3)
c. Anschließende, zeitnahe Verständigung der Vertreter des Ordens der österreichischen Piaristenprovinz (Rektor P. Jean de Dieu und GF Mag. Pawel)
d. Einberufen des Krisenteams und Abklärung des Sachverhaltes sowie der weiteren Schritte in Kooperation mit der diözesanen Ombudsstelle oder außenstehenden Mediatoren / Supervisoren / Psychologen / Psychotherapeuten zur Klärung des Sachverhaltes und ggf. Krisenintervention.
e. Verständigung der Eltern der betroffenen Kinder durch die Bereichsleitung und Information über therapeutische Angebote für die betroffenen Kinder und deren Eltern.
f. Verständigung des Trägervereines KKTH und der diözesanen Ombudsstelle durch das Krisenteam.
g. Im Bedarfsfall Einbindung von Fachleuten des Kinderschutzzentrums Wien, des Vereines Selbstlaut oder der diözesanen Stabsstelle für Missbrauchs- und Gewaltprävention.
h. Bei Vermutung einer Kindeswohlgefährdung: Meldung an die MA11 bzw. an den Stadtschulrat durch das Krisenteam
i. Allgemeine Information an alle Eltern unter Wahrung der Rechte Betroffener und Beschuldigter.
j. Bei Bedarf und Wunsch der involvierten Kolleginnen: Krisenintervention oder/und Supervision.
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Telefon (1) 406 22 60- 31 / 32
Telefax (1) 406 22 60 - 33
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